Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB]

§ 1 Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen von MP-mediaconcept4all, Am Holstentor 2, 24768 Rendsburg, im folgenden Auftragnehmer genannt.

2. Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

3. Mit der Auftragserteilung an MP-mediaconcept4all, gleichgültig in welcher Form [mündlich oder in Textform] diese erfolgt, erkennt der Kunde die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB´s] für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die AGB´s kann der Kunde jederzeit in der aktuell gültigen Fassung unter www.mediaconcept4all.de einsehen. Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

4. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten für 20 Tage. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders angegeben, schließen die Preise die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten ein.

 

§ 2 Kommunikation, Mitteilungen

1. Der Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet.

2. Insbesondere hat der Auftraggeber durch die Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails von MP-mediaconcept4all erreichen. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.

3. Mitteilungen von MP-mediaconcept4all, die per E-Mail an die entsprechend Ziffer 1 angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, bei ihm nicht eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht MP-mediaconcept4all nur ein, wenn deren Ursache in der eigenen Sphäre begründet ist.

 

§ 3 Elektronische Auftragsbestätigung|Rechnung

Der Auftraggeber stimmt einer auf elektronischem Wege übermittelten Auftragsbestätigung sowie Rechnung zu.

§ 4 Hinweise zur Rechnungsprüfung und Aufbewahrung von PDF-Rechnungen

Nach §14b Abs.1 Satz 5 UStG müssen Rechnungen im privaten Bereich 2 Jahre und im Unternehmensbereich 10 Jahre gespeichert werden. Für die Aufbewahrung von elektronischen Belegen sind auch die GDPdU und die GoBS sowie § 283 HGB ff zu beachten. Ein Ausdruck genügt nicht.

§ 5 Angebote, Auftragserteilung, Vertragsabschluss

1. Mit schriftlichen|mündlichen Aufträgen oder Bestellungen gibt der Kunde als Auftraggeber ein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB ab.

2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn MP-mediaconcept4all Auftragserteilungen oder Bestellungen des Auftraggebers durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung per E-Mail oder Briefpost bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot unterzeichnet. Elektronische Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

3. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Kunde als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Kunde und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Kunde stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.

4. Bei Aufträgen|Bestellung auf Rechnung Dritter - unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Kunde und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Kunden auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Kunde stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt. Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Druckaufträge werden nicht bearbeitet. MP-mediaconcept4all setzt einen Mindestauftragswert|Mindestbestellwert von 20,00 € inkl. MwSt. voraus. Ansprüche auf den Abschluss von Folgeverträgen werden für MP-mediaconcept4all aus diesem Vertrag nicht begründet.

 

§ 6 Rücktritt vom Auftrag|Vertrag, Kündigung, eingeschränktes Widerrufsrecht

1. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung|eines Auftrages durch den Auftraggeber ist nur bis zum 5. Werktag nach dem uns zugegangenen gegengezeichneten Angebotes, dem postalischem|elekronischen Versand (Poststempel oder Datum der E-Mail) der Auftragsbestätigung oder Rechnung schriftlich möglich (Rücktrittsfrist). Bei persönlicher Übergabe gilt das Erstelldatum der Auftragsbestätigung|Rechnung bzw. das Unterschriftsdatum auf dem Angebot.

2. Soweit der Auftraggeber nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist den Auftrag|die Bestellung storniert, kündigt oder die Fertigstellung des Auftrages nicht annimmt, so gerät er in Abnahmeverzug.

 

Im Falle der versäumten Rücktrittsfrist|des Abnahmeverzuges ist MP-mediaconcept4all berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Entschädigungszahlung kann MP-mediaconcept4all 75% der dem Auftrag|der Rechnung zugrunde liegenden Kosten gegenüber dem Kunden einfordern.

3. Sollten nach schriftlicher Auftragsbestätigung bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und MP-mediaconcept4all zurückzutreten.

4. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen|Zahlungsmodalitäten

1. Die Zahlung hat spätestens unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung (Vorkasse) oder Rechnung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto von MP-mediaconcept4all zu erfolgen. Andere Zahlungsarten gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind in den jeweiligen AVG vereinbart.

2. Im Falle von Rücklastschriften zu Abbuchungsaufträgen, hat der Auftraggeber die MP-mediaconcept4all von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften und Abbuchungen.

3. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, eine Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsfrist nicht zu.

4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Sonderaktionen kommen nachträglich nicht zum Einsatz.

 

§ 8 Zahlungsverzug

1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches (wegen einer nach Vertragsschluss bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers) gefährdet, so kann der Auftragnehmer die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen oder erstellte Webseiten offline stellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

2. Bei Zahlungsverzug sind gem. § 288 (2) BGB Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 247 Abs. 1 BGB) zu zahlen. Ausserdem wird gem. BGB § 288 (5) eine zusätzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro geltend gemacht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

§ 9 Aufrechnungsverbot

Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber MP-mediaconcept4all nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Alle Leistungen von MP-mediaconcept4all erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat.

§ 11 Lieferung

1. Der Versand erfolgt immer auf Risiko des Auftraggebers. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verursacht wird (z.B.: verzögerte Zustellung durch die Post, UPS etc.).

2. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

3. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit erneuter Druckfreigabe.

4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.

 

§ 12 Beanstandungen|Korrekturabzüge

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz-, Inhalts- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Auftragnehmer druckreif erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten einer gewünschten Nachbestellung zu Lasten des Auftraggebers.

§ 13 Beanstandungen|Farbverbindliche Vorlagen

1. Farbverbindliche Vorlagen bedingen den Einsatz von Auflagenpapier und Auflagenmaschine. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über.

2. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck, sowie innerhalb des Auflagendrucks, als vereinbart bis zu einer Toleranz von ± 15% des Volltondichtewertes. Proofs, Wachsdrucke, Chromaline, farbige Laserdrucke und andere Simulationen des Druckbildes sind niemals farbverbindlich. Aufträge mit diesen Vorlagen werden nach betriebsüblichen Druckstandards bearbeitet.

 

§ 14 Beanstandungen|Material, Filme, Texte und Daten

1. Vom Auftraggeber beschafftes Material, Filme, Texte und Daten sind dem Auftragnehmer frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gefahr für die Richtigkeit, der als geliefert bezeichneten Menge.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

§ 15 Verwahren, Versicherung

1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände oder Daten sowie Halb-und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Für unaufgefordert zugesandte Druckvorlagen wie bspw. Datenträger oder ähnliches übernehmen wir keine Haftung. Falls wir diese an Sie zurücksenden sollen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlag bei.

3. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

 

§ 16 Handelsbrauch und Urheber- bzw. Nutzungsrechte

1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

2. Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Urheberrecht). Der Kunde bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.

3. Das Nutzungsrecht kann dem Kunden oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte werden in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts dem Kunden bzw. dem Dritten übertragen.

 

§ 17 Haftung

Drucksachen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber MP-mediaconcept4all dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Digitaldrucke keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.

§ 18 Haftungsbeschränkung

MP-mediaconcept4all haftet für Schäden, die von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Verletzt MP-mediaconcept4all fahrlässig oder vorsätzlich wesentliche Vertragspflichten, so ist die Haftung in Fällen lediglich ein-facher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf Euro 1.000,00 beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 19 Rechte und Ansprüche Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von MP-mediaconcept4all gelieferten Erzeugnisse und erbrachten Dienstleistungen nur so zu verwenden, dass keine Rechte dritter Personen beeinträchtigt oder verletzt werden. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, MP-mediaconcept4all von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 20 Werbung, Impressum und Darstellung auf der Website

Der Auftragnehmer kann auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster zu behalten und an Dritte zu versenden. MP-mediaconcept4all ist berechtigt, Entwürfe oder Medienproduktionen in ihre Referenzliste aufzunehmen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Abbildungen seiner Produkte als Beispiele gezeigt werden.

§ 21 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit, Copyright

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.

2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht oder die für unseren Geschäftssitz zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Wir sind jedoch befugt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

3. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

4. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

5. Alle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite des Auftragsnehmers dienen ausschließlich der Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebots genießen nach Urhebergesetz urheberrechtlichen Schutz, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite des Auftragnehmers sind nur gestattet zum Zweck einer Bestellung bei dieser Firma.

6. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/ oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet.

 

§ 22 Datenschutz und Sicherheit

Sofern wir Adressen für unsere Kunden verarbeiten, sind wir als Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG tätig. Unsere Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und auf die Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – auch soweit dies unsere Vertragspartner betrifft – verpflichtet. Wir haben Datensicherheitsmaßnahmen ergriffen, die für Daten unserer Kunden die Sicherheitsziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Prüfbarkeit realisieren. Sofern unsere Kunden uns Daten durch unverschlüsselte Anlagen zu E-Mails übertragen, schließen wir jede Haftung hinsichtlich Inanspruchnahme aufgrund von Kontrolladressen oder Bruch der Vertraulichkeit aus.

§ 23 Formvorschriften

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

Stand: Montag, 28. Dezember 2015

 

Allgemeine Vertragsgrundlagen PRINT4all & GRAPHIC4all [AVGPG] [Zusatz zu den AGB´s]

§ 1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Es wird zwischen Nutzungsrechten und der Übertragung von Nutzungs- und Eigentumsrechten unterschieden.

2. Jeder erteilte Auftrag ist grundsätzlich ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Damit stehen MP-mediaconcept4all (bzw. dem entsprechend im Auftrag von MP-mediaconcept4all tätig gewordenen Grafiker/Subunternehmer) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

4. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von MP-mediaconcept4all weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt MP-mediaconcept4all, eine Vertragsstrafe in Höhe der fünffachen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

5. MP-mediaconcept4all überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungs- und Eigentumsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungs- und Eigentumsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der hierfür in Rechnung zu stellenden Kosten|Gebühren über.

6. MP-mediaconcept4all hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt MP-mediaconcept4all zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz das Fünffache der vereinbarten für Design-Leistungen vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

8. Ferner erhält MP-mediaconcept4all das Recht, erbrachte Design-Leistungen auf der eigenen Website oder facebook abzubilden.

 

§ 2 Entwürfe, Korrekturen

1. Der Auftragnehmer erstellt dem Auftraggeber gemäss seinen Vorgaben einen ersten Entwurf. Dieser ist dann vom Auftraggeber schriftlich zu korrigieren.

2. Der Auftragnehmer erstellt nach erfolgter schriftlicher Korrektur den zweiten Entwurf, der wiederum schriftlich bestätigt werden muss.

3. Der Auftragnehmer erstellt nach erfolgter schriftlicher zweiter Korrektur den letzten kostenfreien dritten Entwurf. Jede weitere Änderung wird kostenpflichtig.

 

§ 3 Vergütung

1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

2. Die Vergütung für Design-Leistungen wird individuell vereinbart bzw. in Form eines vor Auftragsbeginn ausgehändigten Angebotes schriftlich fixiert.

3. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist MP-mediaconcept4all berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die MP-mediaconcept4all für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

§ 4 Fälligkeit

1. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug per Vorkasse bei Printaufträgen fällig. Die Vergütung ist bei Grafikaufträgen spätestens bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von MP-mediaconcept4all hohe Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Fertigstellung bzw. nach Ablieferung des Werkes.

 

§ 5 Sonderleistungen, Nebenkosten

1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, können nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet werden. MP-mediaconcept4all ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, MP-mediaconcept4all entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung für MP-mediaconcept4all abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, MP-mediaconcept4all im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, Telefon etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

4. MP-mediaconcept4all ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat MP-mediaconcept4all dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von MP-mediaconcept4all geändert werden.

 

§ 7 Haftung

MP-mediaconcept4all verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. MP-mediaconcept4all haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für die Rechte der Nutzung von eingekauften Bildern bei Online- Fotoagenturen haftet MP-mediaconcept4all nicht. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. MP-mediaconcept4all verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet MP-mediaconcept4all für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern MP-mediaconcept4all notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von MP-mediaconcept4all. MP-mediaconcept4all haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von MP-mediaconcept4all. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet MP-mediaconcept4all nicht. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei MP-mediaconcept4all geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 8 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

3. Der Auftraggeber stellt MP-mediaconcept4all von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen MP-mediaconcept4all stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

§ 9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MP-mediaconcept4all behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann MP-mediaconcept4all eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann MP-mediaconcept4all auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller MP-mediaconcept4all übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber MP-mediaconcept4all von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

§ 10 Belegexemplare

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber MP-mediaconcept4all 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. MP-mediaconcept4all ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 11 Formvorschriften

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

§ 12 Vertragsgrundlagen

Es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen PRINT4all & GRAPHIC4all [AVGPG] sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB]

Stand: Montag, 28. Dezember 2015

Allgemeine Vertragsgrundlagen WEB4all [AVGW] [Zusatz zu den AGB´s]

§ 1 Leistungen, Haftung, Schadenersatz

Unsere Dienstleistung ist die Erstellung und Testung der Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Anmeldung bei Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den erstellten Webseiten um statisch erstellte HTML-Webseiten handelt.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:

a. die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;

b. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);

c. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);

d. Prüfpflichten bei Linksetzung;

e. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;

f. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;

g. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

 

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte MP-mediaconcept4all ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist MP-mediaconcept4all berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Begriffe Web, Website, Internet inkludieren alle internetbasierten Seiten (auch z.B. Social Media Seiten, Webportale, etc.)

§ 2 Mitwirkungspflicht

1. Der Kunde hat MP-mediaconcept4all die für die Gestaltung und Programmierung der Webseite erforderlichen Bestandsdaten und Informationen zu stellen. Der Kunde liefert die in die Webseite einzubindenden Texte und Fotos in digitaler Form. Für die Herstellung der Inhalte und die rechtzeitige Lieferung an MP-mediaconcept4all ist allein der Kunde verantwortlich.

2. Soweit MP-mediaconcept4all dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit MP-mediaconcept4all keine Korrekturaufforderung erhält.

3. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht sorgen.

4. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von MP-mediaconcept4all wie z. B. einer Website auftreten, wird der Kunde MP-mediaconcept4all unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

 

§ 3 Erstellung und Testung von Webseiten

1. Nach Auftragserteilung übermittelt der Auftraggeber Text-, Bild- und Videomaterial. Für die redaktionelle Erstellung von Textmaterial entstehen zusätzliche Kosten. Die zusätzlichen Kosten für Erstellung/Erwerb von Bild- oder Videomaterial durch den Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

2. Sofern nicht Anderes schriftlich vereinbart, übernimmt MP-mediaconcept4all die grafische und künstlerische Ausgestaltung der Webseite sowie die technische Umsetzung, d.h. die vollständige Programmierung der HTML-Seiten bzw. Layouterstellung im Satzprogramm und die Einbindung weiterer Dateien, wie etwa Grafiken o.ä..

3. Der Auftragnehmer erstellt die Startseite als Grundkonzept/Grunddesign, welches ein Basis-Layout und ggf. ein Navigationssystem ohne erstellte Unterseiten gemäss dem gewünschten Website-Paket und den visuellen Vorgaben des Auftraggebers (konkrete Darstellung zum Aufbau sowie der Farbgestaltung, etc.) enthält.

4. Das erstellte Grundkonzept/Grunddesign und damit die erste erstellte HTML-Seite sind vom Auftraggeber schriftlich zu korrigieren. Der Auftragnehmer setzt diese Korrekturwünsche um, die wiederum schriftlich bestätigt werden müssen. Jede weitere Änderung wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5. Sobald der Auftraggeber dem Entwurf des Grundkonzeptes/Grunddesigns schlussendlich zugestimmt hat, erstellt der Auftragnehmer alle übrigen HTML Seiten sowie zusätzlichen Features gemäss dem gewünschten Website-Paket und den visuellen Vorgaben des Auftraggebers.

6. Das fertiggestellte Gesamtwerk ist dann vom Auftraggeber schriftlich zu korrigieren. Der Auftragnehmer setzt diese Korrekturwünsche um, die wiederum schriftlich bestätigt werden müssen. Jede weitere Änderung wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

7. Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung und bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten wird MP-mediaconcept4all den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. MP-mediaconcept4all kann dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit MP-mediaconcept4all schriftlich darauf hingewiesen hat. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

 

§ 4 Abnahme|Fertigstellung|Veröffentlichung

1. Die Abnahme erfolgt mündlich oder schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Arbeiten als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

2. Ist MP-mediaconcept4all auch mit dem Webhosting [bis zur Fertigstellung|Abnahme] der von ihr gestalteten Web-seite beauftragt, kann das Gesamtwerk auch dadurch abgenommen werden, dass der Kunde MP-mediaconcept4all anweist, die Webseite über das Internet Dritten zugänglich zu machen. Hierdurch gilt das Werk als abgenommen.

3. Das vereinbarte Honorar ist nach Abnahme|Fertigstellung zur Zahlung fällig. Sobald das Honorar gemäss § 5 Ziff. 2 durch den Kunden beglichen wurde, stellt der Auftragnehmer alle notwendigen Dateien zur Verfügung und übermittelt dem Kunden diese bzw. wird die Webseite über das Internet Dritten zugänglich gemacht.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen|Zahlungsmodalitäten

1. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und Erstellung des ersten Grundkonzeptes/Grunddesigns und damit die erste erstellte HTML-Seite gemäss §3 Ziff. 3 wird eine Abschlagszahlung von 50 Prozent der Auftragssumme fällig. Nach Zahlungseingang setzt der Auftragnehmer die Umsetzung des Auftrages fort.

2. Das vereinbarte Honorar|der vereinbarte Rechnungsbetrag ist [abzüglich der Abschlagszahlung] mit Abnahme des Gesamtwerkes durch den Kunden im Zweifel sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsstellung, fällig.

 

§ 6 Speicherplatz und Domainnamen

MP-mediaconcept4all garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus.

§ 7 Anmeldung bei Suchmaschinen

Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch MP-mediaconcept4all nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung.

§ 8 Übertragung der Daten auf den Server

MP-mediaconcept4all haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Dazu übergibt der Kunde MP-mediaconcept4all den Zugriff auf seinen Providerplatz und übermittelt die Benutzer- und Kennwortangaben (Login). MP-mediaconcept4all verpflichtet sich diese Daten nicht an Unbefugte weiterzuleiten und sie nur im Rahmen der Auftragserstellung zu nutzen. Von der ordnungsgemäßen Übertragung der Kundendaten auf den Server muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch MP-mediaconcept4all ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und/oder einen Online- Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. MP-mediaconcept4all ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.

§ 9 Wartung|Pflege von Internetseiten

Wird vom Auftraggeber eine Wartung|Pflege von Internetseiten gewünscht, ist der Auftragnehmer dafür verantwortlich, die Seiten des Auftraggebers in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Auftraggeber ist während der Wartungs-|Pflegedauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den Seiten vorgenommen werden.

Ein Wartungs-|Pflegevertrag kann hierzu gesondert geschlossen werden. Für jeden Monat der Wartung|Pflege erhält der Kunde die entsprechende Rechnungsstellung zu Beginn des jeweiligen Wartungs-|Pflegemodus. Der Auftraggeber kann MP-mediaconcept4all jederzeit von der Wartung|Pflege entbinden.

§ 10 Rechte Dritter

Der Kunde versichert ausdrücklich, dass MP-mediaconcept4all überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten oder Informationen weder gegen deutsches, noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht verstößt. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese Daten nicht fremde Urheber- und Kennzeichenrechte verletzen und dass in die Seiten aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen. Im Verhältnis zum Kunden ist MP-mediaconcept4all nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. MP-mediaconcept4all behält sich jedoch vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in die zu gestaltende Webseite abzulehnen, die ihr inhaltlich bedenklich erscheinen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird MP-mediaconcept4all die betreffenden Daten und Informationen in die Webseite aufnehmen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer von MP-mediaconcept4all erstellten Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde MP-mediaconcept4all hiermit frei, es sei denn, der unzulässige Inhalt beruht auf einem Verschulden von MP-mediaconcept4all oder es handelt sich um Daten oder Informationen, die von MP-mediaconcept4all zur Verfügung gestellt worden sind.

 

§ 11 Urheberrechte

Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung des Urheberrechts. MP-mediaconcept4all räumt dem Kunden ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an ihren urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Der Kunde ist seinerseits zur Unterlizensierung nicht berechtigt. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an MP-mediaconcept4all entrichtet hat. An geeigneten Stellen werden in der Webseite des Kunden Hinweise über die Urheberschaft von MP-mediaconcept4all aufgenommen. Der Kunde ist berechtigt, den auf seinen Webseiten enthaltenen Informationsdatenbestand selbst zu ändern oder von Dritten ändern zu lassen. Er ist auch berechtigt, Änderungen an Layout oder Design, also der grafischen Ausgestaltung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

§ 12 Gewährleistung|Mängelhaftung

Die Leistungen von MP-mediaconcept4all sind sowohl kreativer und schöpferischer (Gestaltung, Design, Layout), als auch technischer Natur (Programmierung, technische Umsetzung). Soweit sie kreativ tätig ist, ist MP-mediaconcept4all bemüht, die Wünsche des Kunden umfassend zu berücksichtigen. Mit der Abnahme (auch einer zwischenzeitlichen Entwicklungsstufe), bringt der Kunde zum Ausdruck, mit der schöpferisch-gestalterischen Lösung von MP-mediaconcept4all einverstanden zu sein. Ein Mangel kann deshalb nicht hinsichtlich solcher Leistungen von MP-mediaconcept4all geltend gemacht werden, die dem kreativ-schöpferischen Bereich der Tätigkeit von MP-mediaconcept4all zuzuordnen sind.

Zeigt sich ein Mangel, der MP-mediaconcept4all zuzuordnen ist, so kann der Kunde nur Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung des Werklohnes oder Rücktritt vom Vertrag.

Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung insbesondere dann, wenn der gerügte Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt ist.

§ 13 Haftung, Schadenersatz

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage [auf einem Datenträger] davon zu überzeugen, dass die von MP-mediaconcept4all gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung von MP-mediaconcept4all kann der Kunde nur durch einen direkt an die Fertigstellung anschliessenden Wartungs-|Pflegemodus erreichen. MP-mediaconcept4all übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. MP-mediaconcept4all ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet MP-mediaconcept4all nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat MP-mediaconcept4all eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MP-mediaconcept4all die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. MP-mediaconcept4all ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

§ 14 Freistellung

Der Kunde wird MP-mediaconcept4all von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf Handlungen des Kunden oder auf die von dem Kunde zur Verfügung gestellten Informationen oder Daten oder auf die Benutzung von Hyperlinks auf andere Webseiten zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Kennzeichen-, Namens- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§ 15 Formvorschriften

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

§ 16 Vertragsgrundlagen

Es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen WEB4all [AVGW] sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB]

Stand: Montag, 28. Dezember 2015

 

 

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